Reglement
VFV Rahmenausschreibung
Teil A
Allgemeine Bestimmungen für die Teilnahme an Gleichmäßigkeitsläufen für historische Automobile
1. Grundlagen der Veranstaltungen
Die Veranstaltung ist ein Wettbewerb mit historischen Automobilen. Bei der Durchführung werden neben der nachstehend abgedruckten Grundausschreibung folgende Bestimmungen und Bedingungen zugrunde gelegt
Wenn keine besondere Regelung getroffen ist, gelten:
a) vorliegende Ausschreibung, sowie evtl. Änderungen und Ergänzungen
b) Int. Sportgesetz der FIA mit Anhängen
c) Ausschreibungen und Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Veranstaltung
d) Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB
e) Veranstaltungs- und GLP-Reglement des DMSB
f) Umweltrichtlinien des DMSB
g) Antidopingbestimmungen der NADA
h) Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Fahrtleiter berechtigt.
1.1 Andere Veranstaltungsträger
Bei Wettbewerben bei denen der VFV (GLP-pro Serie) nicht als Veranstalter auftritt, kann ein Lauf zur VFV Automobil - Clubsportmeisterschaft (GLP-pro Serie) auch bei einer genehmigten Veranstaltung eines DMSB - Trägervereines ausgerufen werden.
Der VFV (GLP-pro Serie) ist hier kein Veranstalter. Er vergibt nach der Veranstaltung im Rahmen der eigenen Clubmeisterschaft nur Wertungspunkte.
2. Fahrer
Fahrer sollten VFV-Mitglied sein.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem aktuellen DMSB Reglement. Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung.
3. Auswahlverfahren
Die Auswahl der Teilnehmer einer Veranstaltung liegt beim VFV (GLP-pro Serie).
4. Nennungen
Nennungen sind unter Benutzung der offiziellen VFV (GLP-pro Serie) - Formulare unter Beachtung des jeweiligen Nennungsschlusstermins (siehe Ausschreibung), an das Nennbüro einzusenden.
Nennungen müssen vollständig ausgefüllt sein. Nur vom Fahrer unterschriebene Nennungen haben Gültigkeit. Festgelegt ist ein Nennungsschluss von 21 Tagen vor der Veranstaltung. Maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter. Das aus der jeweiligen Ausschreibung ersichtliche Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen oder zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter zu überweisen.
Eine Kopie des Überweisungsbeleges ist der Nennung in diesem Fall beizufügen.
Nennungen die verspätet oder unvollständig beim Veranstalter eingehen, werden mit einer Gebühr von 30,00 € belegt.
Falls der Organisationsausschuss eine Nennung für einen nationalen Wettbewerb zurückweist, muss er dies dem Betroffenen innerhalb von acht Tagen nach Empfang dieser Nennung und spätestens fünf Tage vor dem Wettbewerb ohne Angaben der Gründe für die Ablehnung mitteilen. Für andere Wettbewerbe kann das Nationale Sportreglement hinsichtlich der Anzeige der Zurückweisung einer Nennung andere Fristen einsetzen. Der Veranstalter bestätigt innerhalb von 14 Werktagen nach Nennungsschluss die Annahme der Nennung und übersendet alle erforderlichen Unterlagen. Im Falle einer Ablehnung wird das eingezahlte Nenngeld zum Zeitpunkt der Zurückweisung der Nennung zurückerstattet. Mit Abgabe der Nennung unterwirft sich der Fahrer den Bedingungen dieser Ausschreibung sowie allen von der Fahrtleitung ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
5. Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Sofern Bewerber oder Fahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt.
Haftungsausschluss
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die FIA, den DMSB, die Mitgliederorganisationen des DMSB, die Deutsche Motorsport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, die ADAC-Gaue, den VFV deren Präsidenten und Organe, den Promoter/Serienorganisator, die Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerbern und Fahrern gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Gleichmäßigkeitswettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, Wertungslauf bzw. Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
6. Anwendungs-, Auslegungsfragen
Über den organisatorischen Teil der Veranstaltung erteilt allein der Fahrtleiter oder bei Abwesenheit sein Stellvertreter verbindliche Auskünfte. Die Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen ist den Sportkommissaren und als letzter Instanz der DMSB-Sportgerichtsbarkeit vorbehalten. In Zweifelsfällen ist bei allen Reglementfragen, soweit ihnen nicht ein FIA-Reglement zugrunde liegt, der deutsche Text maßgebend.
7. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Bei Entscheidungen der FIA, des DMSB, deren Gerichtsbarkeiten, der Sportkommissare oder des Veranstalters, als Preisrichter im Sinne des § 661 BGB, ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus Maßnahmen und Entscheidungen des VFV (GLP-pro Serie) und des DMSB können keine Ersatzansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
8. Verantwortlichkeit des Veranstalters
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. Im übrigem haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung nicht Haftungsausschluss vereinbart ist. Der Veranstalter ist berechtigt. Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die dann Bestandteil dieser Ausschreibung sind. Die Auslegung der Ausschreibung und der Ausführungsbestimmungen obliegen dem VFV bzw. dem DMSB.
9. Fahrerbesprechung
Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist Pflicht.
Die Nichtteilnahme wird mit 50,00 € bestraft, zahlbar an den DMSB.
10. Fahrerausrüstung
Nachstehende Ausrüstung ist obligatorisch
Ein Schutzhelm gemäß DMSB-Bestimmungen (siehe DMSB-Handbuch, blauer Teil) ist vorgeschrieben. Helme, die den Bestimmungen nicht entsprechen, werden einbehalten und nach der Veranstaltung zurückgegeben.
Brille aus splitterfreiem Glas oder Integralhelm
flammabweisende Bekleidung
flammabweisende Fahrerhandschuhe
flammabweisende Fahrerschuhe und -strümpfe, Unterwäsche
Nachtrag vom 30.03.2009 zur Helmnorm:
Für das Veranstaltungsjahr 2009 sind Helme mit der ECE Norm
ECE 22-04 und ECE 22-05 im Bereich der VFV GLP-pro veranstaltungen noch zugelassen.
11. Fahrzeugabnahme /Technische Abnahme
Die technische Abnahme wird im Rahmen des Organisationsablaufes der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. Sie beinhaltet die Prüfung der vorgeschriebenen Fahrerausrüstung, und die Prüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs. Können Beanstandungen bis zum Ende der technischen Abnahme nicht behoben werden, erfolgt keine Zulassung zur Veranstaltung. Bei grober Falschangabe in der Nennung kann die Ablehnung bei der Abnahme erfolgen. Bei der Abnahme, die aus Dokumenten- und technischer Abnahme besteht, müssen die Fahrer persönlich anwesend sein.
Es sind vorzulegen:
bei der Papierabnahme:
Nennbestätigung
Gültige Fahrer-Lizenz
bei der technischen Abnahme:
Schutzbekleidung
Seite 3 - 4 der Nennung
Zur technischen Abnahme muss jedes Automobil in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand vorgeführt werden. Fahrzeuge, die den Bedingungen nicht entsprechen und bei den Nennungen wissentlich falsche Angaben gemacht wurden, werden nicht zugelassen.
Eine Wiederholungsabnahme kann, insbesondere bei Auftreten von Sicherheitsrisiken nach einem Unfall, verfügt werden.
12. Klasseneinteilung
Ein Fahrzeug wird aufgrund seiner Spezifikation und nicht unbedingt nach dem Baujahr in eine Periode eingeteilt.
Klasseneinteilung:
Tourenwagen Klasse B
GT-Fahrzeuge Klasse C
Formelwagen Klasse D
Sportprototypen Klasse E
Bei Fahrzeugen die jünger sind als 25 Jahre, erfolgt eine Startgenehmigung nur auf Einladung.
13. Nenngeld
das Nenngeld der jeweiligen Veranstaltung richtet sich nach der Veranstaltungs-Ausschreibung.
(siehe auch Ziff. 4)
14. Einschreibgebühr
Die Höhe der Einschreibgebühr wird im Planungsbogen des jeweiligen Jahres festgelegt und mitgeteilt. Sie ist von dem Fahrer/Team fristgerecht per Überweisung / V-Scheck unter dem Verwendungszweck „Einschreibung, Klasse, Name, Vorname, Wohnort auf das angegebene Konto vorzunehmen.
15. Startreihenfolge, Startnummern
Die Startreihenfolge richtet sich nach den Trainingszeiten. Die Reihenfolge der Verteilung von Startnummern liegt im Ermessen des Veranstalters.
Die vom Veranstalter festgelegten Startnummern müssen während des gesamten Verlaufs des Wettbewerbes an den vom Veranstalter vorgegebenen Stellen am Fahrzeug angebracht sein. Sie dürfen nicht verdeckt werden und müssen jederzeit in einem lesbaren Zustand sein. Jeder Teilnehmer eines zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges ist unter Androhung einer Sportstrafe verpflichtet, bei vorzeitigem Ausscheiden und nach der Veranstaltung alle Kennzeichen als Teilnehmer zu entfernen oder zu verdecken.
16. Start
Der Start erfolgt zu der im Zeitplan angegebenen Zeit. Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Start selbst verantwortlich. Teilnehmer die nicht rechtzeitig am Start erscheinen, können zurückgewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen kann vom Veranstalter ein Indianapolis Start vorgeschrieben werden.
17. Flaggen- bzw. Lichtzeichen
Die Flaggenzeichen haben während des Trainings und des Wertungslaufes die gleiche Bedeutung gem. DMSB Rundstreckenreglement
18. Training
Rundstrecke
Vorgeschrieben ist mindestens 1 Trainingslauf.
Bergprüfung
Vorgeschrieben sind mindestens 2 Trainingsläufe.
Fahrer, die nicht mindestens 2 Runden bzw. bei Bergprüfungen einen Trainingslauf absolviert haben, werden zum Start nicht zugelassen.
19. Durchführung und Wertung
Die Zeitnahme nimmt von jedem Fahrer nach der Startrunde bis zu vier vom Fahrtleiter vor dem Start festgelegten und nur den Sportkommissaren sowie der Zeitnahme bekannt gegebenen Runden. Den Teilnehmern werden diese Wertungsrunden vorher nicht bekannt gegeben, um die über den Gesamtverlauf der Prüfung angestrebte Gleichmäßigkeit soweit wie möglich zu gewährleisten. Nach Absolvieren der Startrunde, bei der der Fahrer mit seinem Fahrzeug fahrend die Ziellinie überquert, werden von der Zeitnahme die Rundenzeiten (bis zu vier Runden) miteinander verglichen. Für jede 1/10 Sekunde über- oder Unterschreitung der Richtzeit in den Wertungsrunden erhält der Teilnehmer einen Wertungspunkt. Diese Wertungsrunden werden vor dem Lauf nicht bekannt gegeben, um den Charakter der permanenten Gleichmäßigkeit zu garantieren. Der Teilnehmer setzt in seiner ersten gezeiteten Runde seine Richtzeit die dann in den folgenden Runden die Grundlage für die Gleichmäßigkeitswertung darstellt. Gewertet werden nur Fahrzeuge, die die Gleichmäßigkeitsprüfung zu Ende gefahren haben, das heißt, die mit der Zielflagge abgewinkt wurden. Sieger ist der Teilnehmer, der die geringsten Wertungspunkte erhält. Bei Punktgleichheit entscheidet das ältere Baujahr des Fahrzeuges und ist auch dann noch keine Differenzierung möglich, entscheidet das höhere Alter des Fahrers.
20. Prüfungsstrecken und Fahrregeln
Die Gleichmäßigkeitsprüfungen finden auf abgesperrten Strecken statt. Im Verlauf des Trainings und der Wertungsläufe darf links und rechts überholt werden. Fahrer die überholt werden, müssen den Überholenden Platz machen. Jedes Drängen nach innen oder außen ist untersagt. Fahrer, die durch ihre Fahrweise während der Trainings- oder Gleichmäßigkeitsläufe andere Teilnehmer behindern oder gefährden, oder sich den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen zeigen, werden von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Weitere Verstöße wie nachfolgend aufgeführt, können ggf. mit Ausschluss aus der Wertung bestraft werden:
unpünktliches Erscheinen zur Startaufstellung,
Nichtbeachtung der Flaggenzeichen,
während der Veranstaltung sein defektes Fahrzeug so abstellen, dass dadurch andere Teilnehmer behindert oder gefährdet werden,
Mitführen von Telekommunikationsmitteln, GPS-Geräten,
das Mitführen von Zeitmess-Systemen, Stoppuhren oder das Manipulieren mit Uhren während der Trainings- und Gleichmäßigkeitsläufe werden mit sofortigem Ausschluss bestraft.
21. Fahrvorschriften und Verhaltensregeln
Fahrer, die auf der Strecke zum Halten kommen, müssen ihr Fahrzeug auf dem kürzesten Weg und mit größter Vorsicht neben der Rennstrecke abstellen.
Jedes Anhalten vor, in oder nach einer Kurve ist verboten.
Es ist verboten, das Fahrzeug entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen; außer bei gegenteiliger Anweisung eines Sportwartes.
Liegengebliebene Fahrzeuge dürfen nur auf Anweisung des Fahrtleiters in das Fahrerlager geschleppt werden.
Es ist jedem Teilnehmer streng untersagt, ein Fahrzeug während eines Wettbewerbs zu schieben, außer bei gegenteiliger Anweisung eines Sportwartes. Dem Fahrer darf nur von Sportwarten geholfen werden.
Fahrer, die von der Strecke abkommen, dürfen nur so wieder auf die Strecke fahren, dass andere Teilnehmer dadurch nicht gefährdet oder behindert werden. Teilnehmer, die sich durch das Verlassen der Strecke einen Vorteil verschaffen, können je nach den Umständen mit Wertungsstrafen oder Sportstrafen belegt werden. Besondere Streckenteile (Bremskurven, Schikanen) können von Sachrichtern beobachtet werden.
Reparaturen während des Trainings oder Laufes dürfen nur abseits der Rennstrecke durchgeführt werden.
22. Umweltschutz
Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Entsorgung des/der bei ihm anfallen- den Abfalls bzw. Altstoffe (z. B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich.
Wenn vom Veranstalter entsprechende Entsorgungsbehälter aufgestellt werden, sind diese ggf. unter strikter Beachtung der vorgesehenen Sortierung, unbedingt zu benutzen.
Es ist streng verboten, im Verlauf oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung Abfälle sowie Altstoffe wegzuwerfen oder liegen zu lassen bzw., soweit eine getrennte Entsorgung vom Veranstalter vorgesehen ist, miteinander zu vermischen (z. B. Altöl mit chemischen Reinigungsmitteln, Stoßdämpferöl oder Kühlflüssigkeit usw.).
Bei Zuwiderhandlungen wird der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) von den Sportkommissaren oder dem DMSB mit einer Sportstrafe (Geldstrafe, Ausschluss bzw. Wertungsverlust sowie u. U. Suspendierung) belegt. Darüber hinaus kann er vom Veranstalter für alle entspr. Folgekosten haftbar gemacht werden.
Beim Auftanken der Fahrzeuge sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände (Fahrer- oder Industrielager usw.) sind, ausgenommen an permanenten Tankstellen bzw. auf asphaltierten oder betonierten Flächen, bei denen die Entsorgung des Oberflächenwassers über Ölabscheider erfolgt, Schutzfolien unter das Auto zu legen. Diese Folien müssen unter Vermeidung von Umweltschäden spätestens unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung vom Teilnehmer wieder mitgenommen oder unter Beachtung der Anweisung des Veranstalters, entsorgt werden.
Beim Waschen der Autos dürfen nur Reinigungsmittel mit biologisch abbaubaren chemischen Substanzen verwendet werden.
Teil B
Technische Bestimmungen des DMSB/VFV für historische Automobile
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Gleichmäßigkeitsprüfungen mit historischen Automobilen.
Konstruktionsfreiheit
Historische Automobile müssen in der Grundkonstruktion dem Original entsprechen.
Der Austausch oder die Erneuerung von Bauteilen ist unter Beachtung dieser Vorschrift möglich. Konstruktionsänderungen sind bei den Bauelementen, die der Fahrsicherheit dienen, zulässig, bzw. ggf. vorgeschrieben.
Auspuffrohre und Auspuffanlagen
Auspuffanlagen sollten weitgehend dem Originalzustand entsprechen, müssen jedoch gemäß dem vorgeschriebenen Geräuschlimit mit Schalldämpferanlagen ausgerüstet sein. Schalldämpfer und Auspuffanlagen sind gegen Vibrationsschäden zu sichern.
Geräuschlimit
Der sich ergebende Geräuschpegel muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte des Landes liegen, in dem die Veranstaltung stattfindet, oder den Vorgaben des jeweiligen Streckenbetreibers entsprechen.
Felgen, Reifen
Die Bereifung der Fahrzeuge soll dem Fahrzeugtyp entsprechen. Felgen und Reifen müssen den technischen Bestimmungen der Reifenhersteller entsprechen und einander zugeordnet sein. Werden Reifen mit der Originalabmessung nicht mehr geliefert- sind evtl. Änderungen möglich. Slicks sind zulässig, wenn das Fahrzeug früher damit gefahren wurde, runderneuerte Reifen sind unzulässig.
Die Reifen müssen ausreichende Freigängigkeit haben.
Zusätzliche Bestimmungen
Falls Glasscheiben vorhanden sind, müssen diese aus Sicherheitsglas bestehen.
Sämtliche Scheinwerfer-Gläser müssen abgedeckt oder mit Klebestreifen überklebt sein.
Jedes Fahrzeug muss mit einem Rückspiegel auf der rechten und linken Seite ausgerüstet sein.
Startnummern
Die zugeteilten Startnummern haben die Teilnehmer nach Weisung des Veranstalters vor der technischen Abnahme am Wettbewerbsfahrzeug anzubringen. Falls nichts anderes in der Ausschreibung bestimmt ist, sind die Startnummern auf beiden Seiten und auf der vorderen Haube 45 Grad, nach Fahrtrichtung des Fahrkurses bzw. nach Standort der Zeitnahme geneigt, anzubringen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass auf beiden Fahrzeugseiten jeweils eine Fläche von 50 cm Höhe und 60 cm Breite frei jeglicher Reklame ist. Die Veranstalter-/Serien-Werbung auf der Startnummer ist von dieser Regelung nicht berührt.
Öl-Auffangbehälter
Sofern ein Ölentlüftungsschlauch vorhanden ist, muss dessen Ende in einen Ölsammelbehälter münden (außer Getriebe). Dieser sollte an einer gut zugänglichen Stelle angebracht sein. Vor dem Start muss dieser Behälter entleert werden. Für den Ölsammelbehälter wird folgendes Mindestvolumen empfohlen. 4000 ccm für die Motorentlüftung.
Ölablassschrauben und Leitungen
Alle Ölablassschrauben an Motor-Getriebe und ggf. Differenzialgehäuse müssen fest angezogen sein. Ölleitungen müssen korrekt befestigt sein und bei Druckleitungen aus flexiblem Material bestehen um Bruchgefahr auszuschließen. Außenliegende Ölfilter, Kühler, etc. sowie Schrauben und Bolzen, die im Bereich des Ölstromes liegen, müssen mit Draht gesichert sein.
Kraftstoff-, Schmier- und Kühlmittelverschlüsse
Alle Armaturen sollten dem Originalzustand entsprechen. Tankverschlüsse sollten gegen Verlust gesichert sein, sofern durch die Konstruktion keine Sicherung vorgesehen war. Kraftstoff- und Öltankverschlüsse müssen im geschlossenen Zustand auslaufsicher sein.
Kraftstoffe
Bei allen im In- und Ausland ausgetragenen Gleichmäßigkeitsprüfungen für historische Automobile ist handelsüblicher, bleifreier Tankstellen-Kraftstoff nach DIN zu verwenden. Ausgenommen sind Fahrzeuge die nachweislich in früherer Zeit mit Methanol- Kraftstoff betrieben wurden. Es gelten die Kraftstoffbestimmungen des DMSB.
Kraftstoffkontrolle
Eine Kraftstoffkontrolle gemäß den Kraftstoffbestimmungen des DMSB bleibt vorbehalten.
Kühlmittel
Als flüssiges Kühlmittel ist nur Wasser oder ein Gemisch aus Wasser und Äthylalkohol zulässig.
VFV-Rahmenausschreibungen für den Bereich Historischer Motorsport mit Automobilen.
Diese Rahmenausschreibungen wurden in Zusammenarbeit mit dem DMSB und dem Veteranen- Fahrzeug-Verband (GLP-pro Serie) ausgearbeitet und erhalten hiermit ihre Gültigkeit.
1. Teil A. Allgemeine Bestimmungen auf Rund- und Bergstrecken.
2. Teil B: Technische Bestimmungen des DMSB/VFV (GLP-pro Serie) für historische Automobile.
DMSB genehmigt unter Reg.-Nr. 640/09
v. 10.02.09
Veteranen-Fahrzeug- Verband


